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21.11.2024
21.11.2024
21979 Weidner Rechtsanwalt

05 Mai BGH: Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

30.09.2022BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob die Betreiberin eines Fitness-Studios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der sie ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat.Die Parteien schlossen am 13. Mai 2019 einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio der Beklagten mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem 8. Dezember 2019. Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der im Lastschrift­verfahren eingezogen wurde, betrug 29,90 € nebst einer halbjährigen ...Weiterlesen auf ra-weidner.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ra-weidner.com
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