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12.04.2025
12.04.2025
25672 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

1000 Euro Schmerzengeld für Bruch einer Spirale zur Schwanger­schaftsverhütung aufgrund Materialfehlers

10.04.2025Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € angemessen, aber auch ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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