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21.11.2024
21.11.2024
23970 Amtsgericht München

1,3 Kilometer Entfernung sind nicht "wenige Gehminuten" zum Strand

28.06.2024Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt. Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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