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25.04.2025
25.04.2025
25749 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

200 Euro Schadensersatz nach Datenscraping bei Facebook

24.04.2025Der Grundsatz der Datenminimierung verpflichtet u.a. Plattformbetreiber dazu, Voreinstellungen so vorzunehmen, dass Daten nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit oder sonst einem unbestimmten Adressatenkreis zugänglich gemacht werden. Hiergegen wird verstoßen, wenn dieser Schutz erst durch eine individuelle Änderung der Voreinstellungen erreicht wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die beklagte Betreiberin von Facebook u.a. zur Zahlung von 200,00 € Schadensersatz wegen eines Datenschutz­verstoßes verpflichtet.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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