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03.12.2024
03.12.2024
24567 vom Berg Rechtsanwälte

50+1-Verfahren – DFL-Zusagenangebot soll verbindlich werden

19.07.2023Die maßgebliche Vorschrift im Glücksspiel­staatsvertrag lautet:Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.Die Entscheidung des BGH steht aus. Denn mit Beschluss vom 10. Januar 2024 hat der Senat das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt. Das Vorabentschei­dungsverfahren betrifft insbesondere die Frage, ob Vorschriften des  Glücksspiel­staatsvertrags unionsrechtskonform waren. ...Weiterlesen auf sportrechtblog.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf sportrechtblog.de
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