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21.11.2024
21.11.2024
18615 Oberlandesgericht Bamberg

Abfindungsbetrag zum Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung: Ver­sorgungs­ausgleichs­kasse als Ziel­versorgungs­träger

07.06.2022Die Zahlung eines Abfindungsbetrags gemäß § 23 VersAusglG zum Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung kann gemäß §§ 24 Abs. 2, 15 Abs. 5 VersAusglG in die Ver­sorgungs­ausgleichs­kasse erfolgen, wenn keine Zielversorgung benannt wird. Die Zahlung einer Abfindung ist insofern vergleichbar mit der externen Teilung. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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