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21.11.2024
21.11.2024
10236 Bundesarbeitsgericht

Abrechnungsverband Ost der VBL: Arbeitnehmer der IKK classic müssen Eigenanteil an betrieblicher Altersversorgung tragen

22.01.2020Auch im sogenannten Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) haben die Arbeitnehmer der IKK classic nach den dort geltenden Tarifverträgen einen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersversorgung zu tragen. Dies entschied das Bundes­arbeits­gerichtWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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