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21.11.2024
21.11.2024
12012 Oberlandesgericht Nürnberg

Abschluss eines Kaufvertrags und Mitglied­schafts­vertrag über Bestellbutton "Jetzt kaufen" unzulässig

12.08.2020Schließt ein Verbraucher über die Betätigung eines Bestellbuttons "Jetzt kaufen" nicht nur einen Kaufvertrag, sondern zugleich einen kostenpflichtigen Mitglied­schafts­vertrag, so widerspricht dies der Regelung des § 312 j Abs. 3 BGB. Ein Bestellbutton für zwei Verträge ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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