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27.12.2024
27.12.2024
25116 Landgericht Kleve

Abstand eines Trompetenbaums zum Nachbargrundstück von mindestens zwei Metern

27.12.2024Ein Trompetenbaum muss nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 b des Nachbargesetzes von Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von zwei Metern haben. Es handelt sich dabei nicht um einen stark wachsenden Baum, so dass kein Abstand von mindestens vier Metern gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 a NachbG NRW eingehalten werden muss. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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