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18.10.2024
18.10.2024
24140EHB Rechtsanwälte

Änderung der Rechtsprechung des BGH zu Formularklauseln bei Schönheits­reparaturen:

25.05.2016Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Durch Renovierungs­klauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die (als Teil der Instandhal­tungspflicht nach § 535 BGB grundsätzlich dem Vermieter obliegende) Pflicht zur Vornahme der Schönheits­reparaturen auf den Mieter abgewälzt. (Quoten-)Abgeltungsklauseln erlegen dem Mieter die Pflicht zur anteiligen Tragung von Kosten der Schönheits­reparaturen für den Fall auf, dass die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren aufweist, die Schönheits­reparaturen aber nach dem in der ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.de
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