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01.04.2025
01.04.2025
25607 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Ärztin behandelt deutlich weniger Patienten als der Fachgruppen­duchschnitt, aber mehr als 10 % - nur Entziehung der halben Zulassung erlaubt: Bayerisches Landessozialgericht 31-01-2024

29.03.2025Behandelt eine praktische Ärztin über sechs Quartale hinweg nur zwischen 12 und 15 % der Zahl an Patienten, die ihre Fachkollegen durchschnittlich behandeln, so rechtfertigt dies nicht die Entziehung ihrer vollen Zulassung. Vielmehr ist der Zulassungsausschuss dann nur berechtigt, der Ärztin die Hälfte ihrer Zulassung zu entziehen wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Januar 2024 – L 12 KA 8/23). In einem solchen Fall konnte die Ärztin also zumindest die Hälfte ihrer Zulassung bewahren.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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