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20.02.2025
20.02.2025
25331 Bundesgerichtshof

Ärztliches Beschäftigungs­verbot wegen Schwangerschaft schließt nicht Tätigkeit als Schöffin aus

17.02.2025Das ärztliche Beschäftigungs­verbot für eine Schwangere gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG schließt eine Tätigkeit als Schöffin nicht aus. Nimmt die Schöffin weiter an der Verhandlung teil, so liegt darin keine gesetzeswidrige Gerichtsbesetzung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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