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21.11.2024
21.11.2024
16718 Verwaltungsgericht Düsseldorf

AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampf­veranstaltung nutzen

03.09.2021Der Kreisverband Duisburg der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) darf am 11. September 2021 zwischen 9.00 und 22.00 Uhr im Volkspark Rheinhausen eine Wahlkampf­veranstaltung durchführen. Einem entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes gegen die „Wirtschaftsbetriebe Duisburg“ („WBD-AöR“) hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entsprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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