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21.11.2024
21.11.2024
16756 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampf­veranstaltung nutzen, obwohl die SPD dort Parkfeste veranstaltete

13.09.2021Dem Kreisverband Duisburg der AfD bleibt verwehrt, eine für den 11. September 2021 geplante Wahlkampf­veranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines Teils der unter städtischer Verwaltung stehenden Grünfläche verlangte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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