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21.11.2024
21.11.2024
13282 Verwaltungsgericht Koblenz

AfD kann Mehrzweckhalle in Herborn nicht zu Wahlkampfzwecken nutzen

19.01.2021Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch gegen die Ortsgemeinde Herborn, ihr den Zugang zur örtlichen Mehrzweckhalle zwecks Aufnahme eines Wahlkampfvideos zu verschaffen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen entsprechenden Eilantrag der AfD ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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