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21.11.2024
21.11.2024
10424 Oberlandesgericht Hamm

Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach Unfall spricht nicht gegen Alkohol- bzw. Drogenfahrt

17.02.2020Begeht ein Versicherungsnehmer Fahrerflucht, kann die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht befreit sein. Ein Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach dem Unfall spricht nicht gegen eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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