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21.11.2024
21.11.2024
10608 Oberlandesgericht Köln

Allgemeine Geschäfts­bedingungen von PayPal nicht per se zu lang

04.03.2020Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen von PayPal mit einem Umfang von 83 Seiten nicht per se als zu lang eingestuft werden können. Das Gericht verwies darauf dass allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäfts­bedingungen nicht zu deren Unwirksamkeit führe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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