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16.09.2024
16.09.2024
24460 Verwaltungsgericht Trier

American Bully: gefährlicher Hund i.S.d. betreffenden Landesgesetzes

27.08.2024Ein sog. American Bully ist ein gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG), dessen Haltung der Erlaubnispflicht unterliegt; erfolgt eine Haltung ohne die erforderliche Erlaubnis, kann die zuständige Behörde u.a. die Abgabe des Hundes anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei inhaltlich zusammenhängenden Eilrechts­schutzverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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