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02.04.2025
02.04.2025
25541 Kanzlei am Südstern

Anfechtbarkeit der Erbschafts­ausschlagung bei Irrtum über Nachlasswert

20.11.2024In einem interessanten Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde am 24. Juli 2024 über die Anfechtung einer Erbschafts­ausschlagung entschieden (Aktenzeichen 21 W 146/23). Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Licht auf die Umstände, unter denen eine Erbschafts­ausschlagung aufgrund von Irrtümern über die Zusammensetzung des Nachlasses rückgängig gemacht werden kann. Im Mittelpunkt des Falles steht eine Frau, die irrtümlich das Erbe ihrer verstorbenen Mutter ausgeschlagen hatte, weil sie von einer Überschuldung des Nachlasses ausging.Die Beschwerdeführerin in diesem Fall war die Tochter der verstorbenen Erblasserin, die an den Folgen ihrer Alkoholkrankheit gestorben war. Aufgrund dieser Krankheit war die Tochter nicht bei ihrer ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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