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21.11.2024
21.11.2024
13136 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Anfechtbarkeit von Entlastungs­beschlüssen wegen unrichtiger Auskunft nur bei Relevanz

29.12.2020Verwaltungsorgane müssen Aktionärsfragen nur im erforderlichen Umfang beantworten. Dies richtet sich nach dem konkreten Tagesordnungspunkt. Werden Fragen nicht ordnungsgemäß, unzutreffend oder unzureichend beantwortet, führt dies nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn die Antworten für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter Anwendung dieser Grundsätze die erstinstanzlich erfolgreiche Klage von Aktionären gegen Entlastungs­beschlüsse von Vorstands­mitgliedern und dem Aufsichtsrats­vorsitzenden einer Großbank abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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