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15.09.2024
15.09.2024
24374 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen mangelnder Deutschkenntnisse ausländischer Arbeitnehmer

12.08.2024Landesarbeits­gericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2024, Aktenzeichen 10 TaBV 51/23 Amtliche Leitsätze: 1. Die im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer sind der deutschen Sprache iSv. § 2 Abs. 5 WO der Wahlordnung zum BetrVG mächtig, wenn ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die zum Teil komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt eines Wahlausschreibens verstehen zu können. Das folgt aus dem ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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