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02.04.2025
02.04.2025
25613 Verwaltungsgericht Berlin

Angehobene Pensionsal­tersgrenze (67 Jahre) für Berliner Richter gilt erst ab Jahrgang 1968

31.03.2025Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsal­tersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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