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08.09.2024
08.09.2024
23976 Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis

Angeklagter kommt nicht. Was kann passieren?

28.01.2023Der Angeklagte kommt nicht. Wass kann passieren?Grundsätzlich besteht für die Hauptverhandlung eine Anwesenheitspflicht des Angeklagten sodass nach  § 230 Abs. 1 StPO  bei Ausbleiben des Angeklagten eine Verhandlung nicht stattfindet.Dies gilt jedoch nur, wenn der Angeklagte genügend entschuldigt ist, also zum Beispiel verhandlungsunfähig ist und dies auch nachgewiesen wird. Eine einfache krankschreibung durch einen Arzt reicht in der Regel nicht aus und dann ist der Angeklagte unentschuldigt fern gebleiben. Auch Schreiben von Arbeitgebern sind nicht ausreichend, das Ausbleiben zu entschuldigen. Ebenso wenig, andere „wichtige“ Termine.Ausgeblieben ist nicht nur der körperlich nicht anwesende, sondern auch der verhandlungs­unfähige ...Weiterlesen auf www.bernd-idselis.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.bernd-idselis.de
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