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19.02.2025
19.02.2025
25317 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Angestellter Arzt muss Anweisungen seiner vorgesetzten Ärzte widersprechen, wenn diese gegen medizinische Grundsätze verstoßen: Oberlandesgericht Köln 27-01-2025

12.02.2025Grundsätzlich muss ein angestellter Arzt tun, was ihm sein Vorgesetzter (Oberarzt, Chefarzt) sagt. Verstößt eine vom Vorgesetzten angeordnete Behandlungsweise aber gegen medizinisches Basiswissen und weicht die Behandlung auch von der bisherigen Praxis des Krankenhauses ab und bringt dem Patienten überdies nur ein höheres Risiko aber keine gesundheitlichen Vorteile, so ist der angestellte Arzt verpflichtet, Einwendungen zu erheben. Erhebt der angestellte Arzt aber keine Gegenrede, so haftet er persönlich für einen Schaden, der dem Patienten daraus entsteht (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.1.2025 - 5 U 69/24).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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