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21.11.2024
21.11.2024
10397 Oberlandesgericht Hamm

Anhalten des Vor­fahrt­berechtigten an "rechts-vor-links"-Kreuzung spricht nicht für Vorfahrtverzicht

12.02.2020Hält ein Vor­fahrt­berechtigter an einer "rechts-vor-links"-Kreuzung an, so spricht dies nicht für einen Vorfahrtverzicht. Zudem muss der Vorfahrtberechtigte nicht mit einem potentiellen Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und deshalb seine Vorfahrt zurückstellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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