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21.11.2024
21.11.2024
11302 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums aufgrund Höhe des THC-Gehalts und Angabe des Fahrzeugführers zum Cannabiskonsum zwei Tage zuvor

26.05.2020Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum kann ausgegangen werden, wenn der bei einer Polizeikontrolle festgestellter THC-Gehalt im Blut 3,5 ng/ml beträgt und der Fahrzeugführer angibt, zwei Tage zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Denn dieser Sachverhalt deutet nach dem Stand der Wissenschaft daraufhin, dass zwischen dem eingeräumten Konsum und der Blutentnahme ein weitere Konsumakt stattgefunden haben muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Ver­waltungs­gerichts­hofs hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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