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25.04.2025
25.04.2025
25755 Bundesgerichtshof

Anordnung der Sicherungs­verwahrung spielt für Strafzumessung keine Rolle

25.04.2025Kommt es zu einer Anordnung der Sicherungs­verwahrung so spielt dies für die Strafzumessung keine Rolle. Freiheitsstrafe und Sicherungs­verwahrung sind unabhängig voneinander. Dies hat der 4. Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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