wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
23553 Amtsgericht Köln

Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich

08.04.2024Die Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Anpassung_der_Betriebskostenvorauszahlung_ist_pro_Abrechnung_nur_einmal_moeglich