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21.11.2024
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10836 Oberlandesgericht Stuttgart

Anspruch auf Aus­bildungs­unterhalt bei Ausbildungsgang Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium setzt erkennbare Absicht des Studiums zum Zeitpunkt der Berufsausbildung voraus

23.03.2020Bei dem Ausbildungsgang Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium besteht für das Studium nur dann ein Anspruch des Kindes auf Aus­bildungs­unterhalt, wenn bereits zu Beginn der Berufsausbildung erkennbar das Studium angestrebt werden sollte. Es liegt keine Vergleichbarkeit mit dem Ausbildungsgang Abitur-Berufsausbildung-Studium vor. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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