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09.03.2025
09.03.2025
25447 Landgericht Frankfurt am Main

Anspruch auf Einsichtnahme bezieht sich auch auf beim Steuerberater befindliche Verwaltungs­unterlagen

05.03.2025Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in die Verwaltungs­unterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG bezieht sich auch auf Unterlagen, die beim Steuerberater liegen. Notfalls muss die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft die Unterlagen vom Steuerberater zurückfordern. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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