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18.09.2024
18.09.2024
24470 Bundessozialgericht

Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen vor geschlechts­angleichender Behandlung von Mann zu Frau möglich

29.08.2024Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechts­angleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozi­algerichts entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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