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13.09.2024
13.09.2024
24446 Anwaltskanzlei Lenné

Anspruch auf Löschung einer Abmahnung aus der papiernen Personalakte nach DSGVO?

23.08.2024Nach Beendigung des Arbeitsver­hältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Dieser Anspruch ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 a) DSGVO und ist auch auf die papierne Personalakte anzuwenden. Denn auch eine papierene Personalakte stellt ein Dateisystem im Sinne von Art. 4 Nr. 6 DSGVO dar. So entschied das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27.07.2023 (Az.: 9 Sa 73/21).Ehemaliger Mitarbeiter verlangt Löschung von Abmahnung aus papierner PersonalakteEin Auszubildender eines Fitnessstudios hatte während seiner Anstellung eine Abmahnung erhalten, weil ihm vorgeworfen wurde, seine Arbeitszeiten nicht richtig angegeben zu haben. Als er das Arbeitsverhältnis nach Abschluss der ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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