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21.11.2024
21.11.2024
18119 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Anspruch auf Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen möglich

22.03.2022Mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens am ursprünglichen Vertrag kann allerdings nur anhand der konkreten Umstände geprüft werden. Dies setzt allerdings Vortrag zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs und ihrer Entwicklung in der Pandemie, der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs, der Inanspruchnahme staatlicher Hilfsleistungen bzw. eines Anspruchs hierauf voraus. Da dieser Vortrag fehlte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Anspruch auf Anpassung der Miete abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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