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31.03.2025
31.03.2025
25591 Amtsgericht Rottweil

Anspruch auf Rücksendekosten nach Widerruf des Kaufvertrags setzt Erhalt der Ware durch Kunde voraus

27.03.2025Widerruft ein Kunde den online abgeschlossenen Kaufvertrag, so ist er nur dann gemäß § 357 Abs. 5 BGB zur Zahlung der Rücksendekosten verpflichtet, wenn er die Ware auch erhalten hat. Dies hat das Amtsgericht Rottweil entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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