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21.11.2024
21.11.2024
23731 Landesarbeitsgericht Hamm

Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram

22.05.2024Eine Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram tätig war, erhält nun etwa 42.000 Euro als Mindestlohn-Nachzahlung. Das LAG Hamm bestätigte ihren Status als Arbeitnehmerin. Der Fall war zuvor bereits beim BAG.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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