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21.11.2024
21.11.2024
9802 Verwaltungsgericht Stuttgart

Anspruch der Nachbarn auf behördliches Einschreiten bei übermäßiger Kleintierhaltung in reinem Wohngebiet

29.11.2019Wird auf einem in einem reinen Wohngebiet liegendem Grundstück eine übermäßige Kleintierhaltung betrieben, so steht den Nachbarn ein Anspruch auf behördliches Einschreiten zu. Von einer unzulässigen Kleintierhaltung ist bei einer Haltung von fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunden, mehreren Katzen und fünf Papageien auszugehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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