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21.11.2024
21.11.2024
10958 Amtsgericht Dippoldiswalde

Anspruch des Netzbetreibers auf Zutritt zwecks Ausbaus des Stromzählers bei Leerstand

16.04.2020Bei einem Leerstand steht dem Netzbetreiber gemäß § 985 BGB in Verbindung mit § 21 der Nieder­spannungs­anschluss­verordnung (NAV) ein Zutrittsrecht zu, um den Stromzähler auszubauen. Der Hauseigentümer kann diesen Zutritt nicht verweigern. Dies hat das Amtsgericht Dippoldiswalde entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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