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21.11.2024
21.11.2024
11576 Verwaltungsgericht Koblenz

Anti-Atomwaffen-Demonstranten dürfen Versorgungszelte im militärischen Schutzbereich aufstellen

07.07.2020Eine angemeldete und nicht verbotene Versammlung darf vorübergehend Versorgungszelte, Toilettenanlagen und ähnliche Einrichtungen innerhalb eines militärischen Schutzbereichs errichten, sofern die Wirksamkeit der Verteidigungsanlage dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz anlässlich einer geplanten sechstägigen Demonstration vor dem Fliegerhorst Büchel.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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