wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
16.04.2025
16.04.2025
25693 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Anwohnerschutz vor nächtlichem Kneipenlärm in Köln bestätigt

15.04.2025Die Stadt Köln hat für eine Gaststätte im Kölner Severinsviertel zu Recht Lärmschutzauflagen verfügt, insbesondere die Sperrzeit für die außengastronomische Nutzung auf 22.00 Uhr vorverlegt, um unzumutbaren Lärm an den Wohnungen der dortigen Anwohner zur Nachtzeit zu unterbinden. Das hat das Oberverwal­tungsgericht gestern entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Anwohnerschutz_vor_naechtlichem_Kneipenlaerm_in_Koeln_bestaetigt