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19.03.2025
19.03.2025
25547 Taher

Anzeige Nötigung oder Erpressung

19.03.2025Was bedeutet eine Anzeige wegen Nötigung?Die Anzeige Nötigung bezieht sich auf den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB. Wer einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, macht sich strafbar.Wenn Ihnen eine Vorladung wegen Nötigung zugestellt wird, sollten Sie die Situation keinesfalls unterschätzen.Eine Anzeige wegen Erpressung bezieht sich auf § 253 StGB. Hierbei geht es um das Erzwingen eines Vermögensvorteils durch Drohung oder Gewalt. Besonders heikel: Oft überschneiden sich die Straftatbestände von Nötigung und Erpressung.Eine Vorladung wegen Erpressung führt oft zu einer intensiven strafrechtlichen Überprüfung. Hier sollten Sie sich unbedingt frühzeitig ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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