wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.04.2025
01.04.2025
25561 Taher

Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung?

21.03.2025Anzeige wegen Beleidigung - Was ist eine Beleidigung nach § 185 StGB?Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand die Ehre einer anderen Person verletzt – sei es durch Worte, Gesten oder schriftliche Aussagen. Beispiele sind:Die Strafe für eine Beleidigung kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen. Bei öffentlicher Demütigung sind bis zu zwei Jahre Haft möglich.Üble Nachrede (§ 186 StGB) bedeutet, über jemanden ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, ohne deren Wahrheit beweisen zu können. Beispiele:Verleumdung (§ 187 StGB) geht einen Schritt weiter: Hier wird bewusst eine Lüge verbreitet, um dem anderen zu schaden. Etwa: ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
kanzlei-taher.de mehr von kanzlei-taher.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Anzeige_wegen_Beleidigung_uebler_Nachrede_oder_Verleumdung