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05.04.2025
05.04.2025
25645 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Apotheker, die Arzneimittel über Amazon verkaufen, riskieren Abmahnungen: Bundesgerichtshof 27-03-2025

04.04.2025Apotheker, die Arzneimittel über den Amazon-Marktplatz online vertreiben, müssen sich von ihren Kunden eine ausdrückliche Einwilligung geben lassen, dass ihre Gesundheitsdaten bei dem Kauf verarbeitet und benutzt werden. Lässt sich der Apotheker diese Einwilligung nicht geben, ist dies rechtswidrig und darf ein konkurrierender Apotheker dieses Verhalten abmahnen. Die Konkurrenten haben auch grundsätzlich einen Schadenser­satzanspruch gegen die online tätigen Apotheker (Bundesgerichtshof, Urteile vom 27. März 2025 - I ZR 222/19 und I ZR 223/19). Die Urteile des Bundesgerichtshof zwingen die Apotheker, ihren Vertrieb über Amazon zu überdenken.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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