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21.11.2024
21.11.2024
16766 Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

14.09.2021Die 8. Kammer des Landes­arbeitsgerichts Düsseldorf hat einer Klägerin ebenso wie das Arbeitsgericht Wuppertal die Vergütung für ausgefallene Arbeitsstunden in Höhe von insgesamt 666,19 Euro brutto - bestehend aus Grundvergütung, Nacht- und Sonntagszuschlägen für die geplanten Schichten - zugesprochen. Dies folgt aus § 615 Satz 1 BGB i.V.m. § 615 Satz 3 BGB, weil die Beklagte sich im Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung befand.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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