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14.11.2024
14.11.2024
24929 Bundesarbeitsgericht

Kein Konzernprivileg, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt oder beschäftigt wird

14.11.2024Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeits­verhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeit­nehmer­überlassungs­gesetz (AÜG) berufen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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