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21.11.2024
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21330 Rechtsanwalt Aßmann

Arbeitneh­merüberlassung: Wen der Leiharbeiter verklagen muss

30.10.2018Arbeitneh­merüberlassung: Wen der Leiharbeiter verklagen muss30.10.2018Der Leiharbeiter hat es mit zwei möglichen Arbeitgebern zu tun: Einmal dem Unternehmer, mit dem er den Vertrag geschlossen hat und der ihn an andere Betriebe überlässt und zum andern dem Entleiherbetrieb. Das ist der Betrieb, bei dem er konkret zur Arbeit eingesetzt wird. Will er Ansprüche, z.B. auf eine im Betrieb gezahlte Prämie geltend machen, ist entscheidend, wer sein wirklicher Arbeitgeber ist. Das ist für den Leiharbeiter nicht immer eindeutig, wie eine Entscheidung des Bundesarbeits­gerichts aus April 2018 zeigt.Der Fall: Ein Pharmareferent war als Leiharbeiter eingesetzt. Er wurde von seinem Vertragspartner, mit dem er den Arbeitneh­merüberlassungsvertrag ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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