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21.11.2024
21.11.2024
22232 rechtschaffen.info

Arbeitslosengeld nach Kündigungs­schutzprozess, an Urlaubsabgeltung gedacht?

18.05.2021In fast allen Fällen endet ein Kündigungs­schutzprozess vor dem Arbeitsgericht mit der Zahlung einer Abfindung. Daneben kommen dann Klauseln, dass (z.B. bei Freistellung) Urlaubsansprüche in Natura abgegolten sind. Möglich ist auch eine Regelung wie „…wird ordnungsgemäß ….abgerechnet.“Gab es keine Freistellung, die den Urlaubsanspruch „verbraucht“ hat, erfolgt eine Urlaubsabgeltung durch Auszahlung. Nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet und dadurch der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, besteht ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Es kann auch sein, dass Urlaubsabgeltung nicht gesondert erwähnt wird, weil man das gedanklich bei der Höhe der Abfindung eingerechnet hat. ...Weiterlesen auf rechtschaffen.infoLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtschaffen.info
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