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23.11.2024
23.11.2024
21325 Rechtsanwalt Aßmann

Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dankes- und Gute-Wünsche-Formel

24.03.2023Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dankes- und Gute-Wünsche-FormelZeugnisfragen sind nicht selten Gegenstand von arbeitsrechtlichem Streit. Für Arbeitnehmer ist das Zeugnis von erheblicher Bedeutung bei der Arbeitsplatzsuche. Meist steht im Mittelpunkt des Streits die Benotung, nicht selten geht es aber auch um Fragen der äußeren Form oder der abschließenden Formulierungen.Bislang wurde meist davon ausgegangen, dass eine Dankes- und Gute-Wünsche-Formel Formel jedenfalls zu einem guten Zeugnis dazu gehöre, da andernfalls in deren Fehlen eine Abwertung gesehen werden könne.Dazu hat das Bundesarbeits­gericht (BAG) im letzten Jahr aber entschieden, dass ein 'Arbeitnehmer auch bei einem guten Zeugnis keinen Anspruch auf die Aufnahme einer solchen ...Weiterlesen auf assbo.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf assbo.de
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