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05.01.2025
05.01.2025
25134 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Armenischer Arzt erstreitet einstweilige Verlängerung seiner Berufserlaubnis: Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof 16-08-2024

02.01.2025Der Antrag eines Arzt, der in einem nichteuropäischen Land ausgebildet wurde, auf Erteilung einer ärztlichen Approbation in Deutschland ist zu prüfen, indem die zuständige Behörde eine Gleichwer­tigkeitsprüfung durchführt. Dabei muss die Behörde prüfen lassen, ob die Ausbildung des Arztes im Ausland mit der Ausbildung eines deutschen Arztes gleichwertig ist. Unzulässig ist es dagegen, den im nichteuropäischen Ausland ausgebildeten Arzt in eine Kenntnisprüfung (sprich eine Prüfung durch andere Ärzte) zu führen. Wenn eine Behörde den Arzt trotzdem einer Kenntnisprüfung unterzogen hat und der Arzt von der Prüfungskommision als ungeeignet abgelehnt wurde, so darf die Behörde diese Entscheidung grundsätzlich nicht als Begründung für eine Ablehnung einer ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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