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08.09.2024
08.09.2024
24118 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzt darf seinen Patienten keine Apotheken vorschlagen und er darf auch keine Festpreise anbieten: Landgericht Düsseldorf 22.03.2024

08.07.2024Es ist einem Arzt verboten, dem von ihm behandelten Patienten eine oder mehrere Apotheken vorzuschlagen, bei denen der Patient seine Medikamente erwerben kann. Es ist ihm auch nicht erlaubt, seinen Patienten im Rahmen einer Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte einen festen Pauschalpreis für bestimmte Behandlungen anzubieten. Daher ist eine Werbung für ein entsprechendes Angebot unzulässig und zu unterlassen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2024 - 38 O 174/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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