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21.12.2024
21.12.2024
25084 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Asylbewer­berleistungen sind bei mangelnder Mitwirkung einzuschränken

18.12.2024Seit 2009 lebt eine Frau aus Guinea in NRW. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Frau ist "vollziehbar ausreisepflichtig", kann aber nicht abgeschoben werden, weil sie nicht im Besitz von Reisedokumenten ist. Da sie sich über Jahre nicht ausreichend bemühte, Ersatz zu beschaffen, kürzte das Amt ihre Sozialleistung. Zu Recht, entschied das Landessozialgericht NRW.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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